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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

der JuE Jahrmarkt & Event GmbH bzw. GP Fairground GmbH

Aufgebaut wird unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn, der Abbau erfolgt in der Regel unmittelbar danach. Sofern hiervon abgewichen werden soll, können Zusatzkosten entstehen.

Der Untergrund muss eben und fest sein.

Die freie Zufahrt zum Veranstaltungsort für die Mietgegenstände samt Fahrzeugen muss gewährleistet sein.

Die kalkulierten Auf-, Abbau- sowie Transportkosten gehen davon aus, dass Transportfahrzeuge und Mietobjekte in unmittelbarer Nähe zum Aufbaustandort während des Auf- und Abbaus platziert werden können.

Längere Wege, große Steigungen, Treppen, Stufen u. ä.. Umwege führen zu Zusatzkosten. Für ggf. notwendige Parkplätze in der Nähe des Veranstaltungsortes sorgt der Mieter auf eigene Kosten.

Geländeschäden bzw. Schäden am Untergrund, die durch die Mietobjekte aufgrund von Transporten oder des Betriebes der Mietsache entstehen, sind vom Auftraggeber zu verantworten.

Der Mieter muss rechtzeitig für den erforderlichen fachgerechten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe zur Mietsache sorgen. Ggf. benötigte Verlängerungskabel sind vom Mieter zu stellen.

Die Aufsichtspflicht für die gesamten Objekte obliegt dem Mieter auf eigene Kosten. Eine Beaufsichtigung der Mietobjekte durch geeignetes Personal bzw. Personen ist unbedingt notwendig.

Sofern die Mietgegenstände mit Personal angemietet wurden, obliegt die Aufsichtspflicht während des Betriebs dem Personal der JuE Jahrmarkt & Event GmbH/GP Fairground GmbH, jedoch nur während der Spielzeit. Der Mieter hat insofern für eine Beaufsichtigung der Mietobjekte vor und nach der Spielzeit, insbesondere während der Nacht zu sorgen.

Einschränkungen des Betriebs aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen sind nicht vom Vermieter zu verantworten und berechtigen nicht zu Mietpreisreduzierungen.
Mietzinsansprüche können nur mit titulierten Forderungen aufgerechnet werden.

Eine Weitervermietung der Mietgegenstände bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Die Zahlung des Mietpreises ist vor Beginn der Veranstaltung fällig.

Mietzinsminderungen sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche wegen Mietsachmängeln bzw. Verzugs des Vermieters mit der Beseitigung des Mangels sind ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter verursacht wurde.

Der Mieter stimmt jederzeit widerruflich zu, dass die JuE GmbH/GP Fairground GmbH ihm Rechnungen als pdf-Datei an die sonst von ihm angegebene E-Mail-Adresse übersenden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG). Ein Widerspruch hat Wirkung nur für zukünftige Rechnungen. Wählt die JuE GmbH/GP Fairground GmbH diese Rechnungsform und hat der Mieter nicht widersprochen, so verzichtet der Mieter auf sein Recht eine zusätzliche Rechnung in Papierform zu erhalten. Der Kunde ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der von ihm angegebene E-Mail-Account gültig und der Empfang von E-Mails unter der von ihm angegebene E-Mail-Adresse möglich ist. Eine als pdf-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers (E-Mail-Posteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

Übernachtungskosten von Jahrmarkt und Event/GP Fairground GmbH- Mitarbeitern trägt der Mieter (Hotel mit Dusche und WC).

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Einige Mietobjekte haben ein Baubuch. Sie benötigen vor Inbetriebnahme eine Bauabnahme. Für diese Abnahme ist der Mieter verantwortlich.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abschaffung des Schriftformerfordernisses. Ergänzend gelten die beigefügten coronabedingten Stornobedingungen.
Deutsches Recht gilt als vereinbart.

Gerichtsstand für beide Teile ist Viechtach.(JuE Jahrmarkt & Event GmbH) Gerichtsstand für beide Teile ist Passau (GP Fairground GmbH)